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Wenn Sie sich unsicher sind,
ob Ihr Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist, hilft
eine Bauvoranfrage.
Dafür werden eine Baubeschreibung, der Lageplan,
Bauzeichnungen, statische Berechnung, Zeichnungen für
Wasserversorgung und Entwässerung, Lichtbilder und -
wenn erforderlich- zustimmende Erklärungen der
Nachbarn zum Bau bei der Baubehörde eingereicht.
Im Grunde ist eine Bauvoranfrage ein vereinfachtes
verwaltungstechnisches Verfahren, mit dem die Bebaubarkeit
des Grundstücks erfragt werden kann. Zwar hat sie nicht die
Verbindlichkeit einer Baugenehmigung und ersetzt diese auch
nicht, aber Sie erlangen so Gewissheit darüber, ob Ihr
Grundstück entsprechend Ihrer Vorstellungen bebaut werden
kann. Die Behörde ist an eine Zusage grundsätzlich gebunden,
was allerdings einer Baugenehmigung nicht gleich kommt.
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