PostHeaderIcon Die Bauplanung für Ihr Haus - Haus mit Architekten planen

Bauplanung vom ArchitektenNeben der Bauberatung ist die Bauplanung eine der wichtigsten Komponenten für die erfolgreiche Umsetzung Ihres Bauprojekts. Weil die Anforderungen an eine Bauplanung komplex und vielfältig sind, übernehmen diese Dienstleistung unsere erfahrenen Architekten, Bauingenieure und Statiker.
Wir zeigen Ihnen hier den Leistungsumfang für eine Bauplanung auf. Zudem finden Sie unten auch wichtige Hinweise zur Vergütung von Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren nach der HOAI.

Eine Bauplanung von uns enthält die folgenden Leistungen:

Die Entwurfsplanung

In dieser Planungsphase wird ein konkretisierter Lösungsvorschlag nach den besprochenen Vorgaben für den maßgeschneiderten Hausbau erstellt. Im Ergebnis erhalten Sie eine schlüssige und realisierbare Hausplanung. Zur Entwurfsplanung gehört also die Grundriss-Planung nebst Hausansichten, welche die im Vorgespräch getroffenen Absprachen beinhaltet. Sofern notwendig, wird dieser Hausentwurf nochmals mit Ihnen abgestimmt, bevor die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung (Bauantrag) bilden wird.

Die Baugrunduntersuchung / Das Baugrundgutachten

Für die Standsicherheit  von Bauwerken ist ein tragfähiger Untergrund unbedingte Voraussetzung.
Durch eine Ingenieurgeologische Untersuchung Ihres Baugrundstücks  lassen sich Schwachstellen des Untergrundes rechtzeitig erkennen. So haben die am Hausbau beteiligten Ingenieure, Statiker und Bauunternehmer die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren. Durch die Ausführung einer Bodenuntersuchung ergeben sich oft auch entscheidende Hinweise für die Verwertung des Aushubmaterials, welche in die Ausschreibung einfließen und die Kosten senken können.

Die Genehmigungsplanung / Der Bauantrag

Die Genehmigungsplanung (Bauantrag, Eingabeplanung) beinhaltet alle Arbeiten zur Beantragung einer Baugenehmigung.
Dazu gehören ein Bauantragsformular, eine Baubeschreibung, ein statistischer Erhebungsbogen, die energetischen Berechnungen im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEv), ein Lageplan vom Baugrundstück und die Grundrisse, Ansichten und Schnitte Ihres Bauprojekts. Möglichweise fordert Ihre Baubehörde noch weitere Unterlagen, Nachweise und Angaben.
Bauanträge dürfen nur von baueingabeberechtigten Architekten, Bauingenieuren oder sonstigen bautechnisch qualifizierte Fachkräften gefertigt werden.

Ausführungsplanung / Werkplanung

Im Rahmen dieser Planungsphase werden die Unterlagen aus der Genehmigungsplanung  durchgearbeitet und im Maßstab 1:50  für das Bauunternehmen bzw. die Handwerker hergestellt.
Die Ausführungspläne enthalten die für Ihre  Baumaßname notwendigen Angaben. Dazu gehören nicht nur die genauen Maßangaben. Eine Werkplanung gibt bei Bedarf auch Hinweise zu den eingesetzten Baustoffen. Oft werden auch Verarbeitungshinweise zu den Materialien gegeben. Oder in einem Satz ausgedrückt:  Die Ausführungsplanung, auch Werkplanung genannt, ist die Bauanleitung für ein Gebäude.

Die Bauvoranfrage (wenn erforderlich)

Mit diesem vereinfachten Verfahren können Sie bei der zuständigen Baubehörde die Bebaubarkeit eines Grundstücks erfragen. Unser Architekt fertigt eine kurze Baubeschreibung, einen Lageplan, die Bauzeichnungen, ggf. auch zustimmende Erklärungen der Nachbarn und reicht diese Unterlagen zur Bauvoranfrage ein. Die Baubehörde teilt Ihnen dann mit, ob Ihr Grundstück nach Ihren Vorstellungen bebaut werden kann, jedoch hat diese Zusage nicht die Rechtskraft einer Baugenehmigung.

Tragwerksplanung (Hochbau) und Bauphysik

Diese Aufgaben übernehmen spezialisierte Bauingenieure und Statiker. Der Leistungsumfang für die Tragwerksplanung umfasst die statischen Berechnungen für das Bauwerk. Dazu gehören auch der Nachweis der Standsicherheit und die die Erstellung ergänzender Ausführungspläne für Schalungen, Bewehrungen und  Konstruktionen.
Unsere Architekten und Ingenieure erstellen auch für Sie die erforderlichen Nachweise zum Brandschutz, zum baulichen Schallschutz und Wärmeschutz und stellen Energiepässe bzw. Energiebedarfsnachweisen im Sinne der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) auf.

Die Kosten für Leistungen der Architekten & Ingenieure

Die Leistungen für Architekten und Ingenieure müssen immer nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)  abgerechnet werden. Mit der HOAI soll erreicht werden, dass alle Architekten und Ingenieure mit einer identischen Honorarregelung abrechnen und ein Preisdumping für die Planungsleistungen vermieden wird. Mit dieser Argumentation wird das Ziel verfolgt, dass Bauherren sich bei der Auswahl Ihres Planer nach dessen Fachwissen orientieren und nicht am Preis.  Für die Berechnung des Honoraranspruchs sind der Umfang der erbrachten Leistungen, der mit der Leistung verbundene Schwierigkeitsgrad und die anrechenbaren Kosten maßgeblich. Der Schwierigkeitsgrad bemisst sich an der Art des Gebäudes und geht bei der Berechnung in der Honorarzone auf.

Problematik Honorardumping bei Planungsaufträgen

In der Praxis und nicht zuletzt wegen des ohnehin ruinösen Wettbewerbs in der Hausbau-Branche, wir ziemlich oft der Versuch unternommen, die in der HOAI gesetzlich geregelten Honorare zu umgehen.

ACHTUNG: Jede Vergütung unterhalb des HOAI-Mindestsatzes ist unwirksam.
Genau genommen wird dadurch aber nicht der Planungsvertrag  sondern lediglich die Honorarregelung unwirksam! Ein Architekt oder Ingenieur kann demzufolge, nach Erledigung seines Auftrages, nachträglich den Mindestsatz im Sinne der HOAI abrechnen. Ja, Sie lesen richtig:
Er kann ganz unproblematisch innerhalb der Schlussrechung oder auch später nach HOAI abrechnen, also eine Nachforderung stellen.

Sie sehen darin Betrug oden einen Verstoß gegen den Grundsatz "Treu und Glauben" ?
Ja natürlich! Jedoch ist es dabei völlig unerheblich, ob er zuvor gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" verstieß, denn die Gerichte und selbst der Bundesgerichtshof (BGH) bewerten die Bedeutung der HOI signifikant höher als den Grundsatz "Treu und Glauben".
Je nachdem, mit welchem Dumpinghonorar sich ein solcher Architekt den Auftrag für die Hausplanung geholt hat, können auf Sie Nachforderungen von mehreren tausen Euro zukommen. Dies kann Ihr Finanzierungskonzept ziemlich durcheinander bringen.

Und nun ?
Sofern Sie ein fachkundige Planungsleistung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie also unbedingt auch das Honorar gemäß der Honorarordnung bezahlen. Dies schützt Sie vor bösen Überraschungen in Form von ungeplanten aber formaljuristisch jederzeit durchsetzbaren Nachforderungen.
Zudem kann und muss man davon ausgehen, dass eine Ingenieursleistung auch entsprechend vergütet werden muss. Selbst wenn Sie vielleicht einen Planer finden, der Ihnen ein faktisch unwirksames Honorarangebot macht, müssen Sie sich die Frage stellen, ob dieser auch wirklich noch motiviert ist, eine gute Planungsleistung zu erbringen. Es gibt und gab beim Hausbau hohe Schäden an Gebäuden, deren Ursache eine nicht optimierte  Planung ist bzw. war. In der Folge werden die Kosten für Reparatur, Sanierung oder sogar Abriss in jedem Falle höher sein, als ein ordnungsgemäß abgerechnetes Honorar im Sinne der HOAI.

Tragwerksplanung (Hochbau)
Diese Aufgabe übernehmen spezialisierte Bauingenieure und Statiker. Der Leistungsumfang für die Tragwerksplanung umfasst die statischen Berechnungen für das Bauwerk.
Dazu gehören auch der Nachweis der Standsicherheit und die die Erstellung ergänzender Ausführungspläne für Schalungen, Bewehrungen und  Konstruktionen.

Bauphysik
Unsere Architekten und Ingenieure erstellen auch für Sie die erforderlichen Nachweise zum Brandschutz, zum baulichen Schallschutz und Wärmeschutz und stellen Energiepässe bzw.
Energiebedarfsnachweisen im Sinne der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) auf.