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Eigentlich ist es ja ganz
einfach!
Sie haben als Bauherr Anspruch auf ein Haus ohne Mängel. So
steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Leider wird diese
selbstverständliche Anforderung nicht immer erfüllt. Es
mangelt dabei weniger an rechtlichen Vorgaben und
technischen Normen, vielmehr sind es die jeweiligen
Unternehmen die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Hier unsere Antwort auf die häufigsten Probleme beim
Hausbau. Eine vollständige Ausführung möchten wir Ihnen
ersparen. |
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Das Problem
Die Flaute auf dem Bausektor führt dazu, dass
unrealistische Angebote erstellt werden. So erreichen uns
immer wieder Anfragen, bei denen wir mit unvollständigen
Angeboten konfrontiert werden. Entweder fehlen die
Erdarbeiten, die Heizungsanlage beinhaltet nur das
notwendigste oder es kommen zusätzliche Kosten wie
Baustelleneinrichtung, Gerüststellung und Bauplanung hinzu. |
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Unsere Lösung
Wenn Sie von uns ein Angebot erhalten, so sind dort
sämtliche Bauleistungen enthalten. Wenn Sie also ein
schlüsselfertiges Haus mit Bodenplatte anfragen,
bekommen Sie ein Angebot inkl. Erdarbeiten,
Bodenplatte,
Bauplanung
usw. Abgesehen von Malerarbeiten und Fußbodenbelägen in den
nicht gefliesten Bereichen, sind sämtliche Bau- und
Planungsleistungen kalkuliert.
Wenn Sie nun bei den öffentlichen Versorgungsträgern die
Hausanschlusskosten erfragen, haben Sie ein Hausangebot, was
sich
sich auch tatsächlich umsetzen lässt. |
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Das Problem
Durch eine fehlende Definition der Begriffe
"Ausbauhaus", "Rohbau" oder "schlüsselfertig" ist es kaum
möglich, die Angebote der verschiedenen Hausanbieter zu
vergleichen. Es ist verständlich, dass in der derzeitigen
Wirtschaftslage viele zum vermeintlich günstigsten Anbieter
gehen. |
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Unsere Lösung
Wir haben die einzelnen Ausbaustufen
auf einfache Art und Weise übersichtlich dargestellt. Sie
finden in den jeweiligen Baubeschreibung eine exakte
Aufstellung über die vertragsgegenständlichen Leistungen.
Sie erhalten auf Wunsch eine ebenso exakte
Leistungsbeschreibung für Ihre Eigenleistungen, sofern Sie
diese vielleicht ausschreiben möchten. |
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Das Problem
Bei der Berechnung der Wohnflächen finden Sie In der
Praxis eine bunte Mischung der Wohnflächenangaben vor. Beim
Vergleich verschiedenster Anbieter haben wir eine Mixtur von
Berechnungsgrundlagen und -angaben festgestellt. So ist von
„Wohnflächen nach DIN“ die Rede, es wird eine einheitliche
„Wohn-/Nutzfläche“ angegeben, es wird eine
„Wohnflächenberechnung nach DIN 276“ (DIN 276 behandelt
„Kosten im Hochbau“, keine Flächenberechnungen) genannt
oder schlicht nur die „Netto-Grundfläche“ nach DIN 277
angezeigt. Häufig wird nicht einmal die Berechnungsgrundlage
angegeben.
Darüber hinaus kursiert nach wie vor die DIN 283
„Wohnflächenberechnungen“, die bereits vor 20 Jahren vom
Deutschen Institut für Normung (DIN) zurückgezogen wurde.
Mangels Alternativen findet sie sogar Berücksichtigung in
der Rechtsprechung, so in einem Urteil des OLG Hamm von
1996, das heute noch zitiert wird. |
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Unsere Lösung
Wir ermöglichen Ihnen den direkten Vergleich der
Wohnflächenangaben, indem wir Ihnen zum einen die
Netto-Wohnfläche nach DIN 277 und zusätzlich nach der II.
Berechnungsordnung ausweisen.
TIPP:
Vergleichen Sie die Preise möglichst nach den Vorgaben der
Wohnflächenverordnung oder ehemals II.
Berechnungsverordnung. Würden Sie Ihr Haus vermieten wollen,
wäre der Mietpreis auch nach dieser Verordnung zu errechnen. |
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Das Problem
Im Falle einer Baupleite kann die Fertigstellung eines
Hauses nur mit Mehrkosten und zum Teil erheblichen
Zeitverzögerungen erfolgen.
Die Höhe der Mehrkosten hängt von den bereits geleisteten
Zahlungen und dem Bautenstand ab, d.h. je mehr gezahlt und
je weniger bisher errichtet wurde, um so größer ist der
Verlust. |
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Unsere Lösung
Sie zahlen grundsätzlich nur für eine erbrachte
Leistung, in übersichtlichen und abgeschlossenen
Bauabschnitten und befinden sich nicht in der meist üblichen
Vorleistung. Weitere Sicherheiten bilden die
Vertragserfüllungsbürgschaft oder eine
Fertigstellungsversicherung. |
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Das Problem
Auch bei einem bereits fertig gestellten Haus
drohen Verluste! Die Vereinbarung einer Gewährleistung von 5
Jahren ist grundsätzlich positiv. Diese Zusicherung
wird beim Konkurs Ihres Vertragspartners zur
Makulatur. Finanzielle Verluste und weitere
Unannehmlichkeiten ergeben sich daraus, dass keine
Mängelbeseitigung mehr durchgeführt wird. |
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Unsere Lösung
Mit Übergabe der vertraglich
vereinbarten Bauleistungen erhalten Sie eine
Gewährleistungsbürgschaft. |
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Fazit
Da wir keine klassischen Hausverkäufer sind, verkaufen wir
keine Produkte die irgend jemand entwickelt hat. Unsere
Hausangebote, Leistungsbeschreibungen und Vertragsvorlagen
wurden in den letzten Jahren immer wieder auf den Prüfstand
gestellt. Sei es durch Tipps und Hinweise von
Bauherren, durch Rechtsanwälte, durch Kooperationspartner
oder eigene Recherchen: Es gab immer wieder Verbesserungen
und Weiterentwicklungen für mehr Transparenz und mehr
Bauherrensicherheit.
Nicht zuletzt verdanken wir unseren Erfolg auch den
Kooperationspartnern. Die für uns tätigen Architekten,
Ingenieure, Statiker und Bauhandwerker haben uns in den
vergangenen Jahren ihr Leistungsvermögen, ihre Kreativität
sowie ihre Zuverlässigkeit, auch in Kompliziertesten
Bausituationen bewiesen. Sie sind somit ein unverzichtbares
Standbein des Unternehmens und Garanten für hervorragende
Bauqualität zum Vorteil unserer Bauherrn |
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