sicher bauen - erfolgreich bauen

sicher und erfolgreich bauen

Eigentlich ist es ja ganz einfach!
Sie haben als Bauherr Anspruch auf ein Haus ohne Mängel. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Leider wird diese selbstverständliche Anforderung nicht immer erfüllt. Es mangelt dabei weniger an rechtlichen Vorgaben und technischen Normen, vielmehr sind es die jeweiligen Unternehmen die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Hier unsere Antwort auf die häufigsten Probleme beim Hausbau. Eine vollständige Ausführung möchten wir Ihnen ersparen.

Das Problem
Die Flaute auf dem Bausektor führt dazu, dass unrealistische Angebote erstellt werden. So erreichen uns immer wieder Anfragen, bei denen wir mit unvollständigen Angeboten konfrontiert werden. Entweder fehlen die Erdarbeiten, die Heizungsanlage beinhaltet nur das notwendigste oder es kommen zusätzliche Kosten wie Baustelleneinrichtung, Gerüststellung und Bauplanung hinzu.

Unsere Lösung
Wenn Sie von uns ein Angebot erhalten, so sind dort sämtliche Bauleistungen enthalten. Wenn Sie also ein schlüsselfertiges  Haus mit Bodenplatte anfragen, bekommen Sie ein Angebot inkl. Erdarbeiten, Bodenplatte, Bauplanung usw. Abgesehen von Malerarbeiten und Fußbodenbelägen in den nicht gefliesten Bereichen, sind sämtliche Bau- und Planungsleistungen kalkuliert.
Wenn Sie nun bei den öffentlichen Versorgungsträgern die Hausanschlusskosten erfragen, haben Sie ein Hausangebot, was sich
sich auch tatsächlich umsetzen lässt.

Das Problem
Durch eine fehlende Definition der Begriffe "Ausbauhaus", "Rohbau" oder "schlüsselfertig" ist es kaum möglich, die Angebote der verschiedenen Hausanbieter zu vergleichen. Es ist verständlich, dass in der derzeitigen Wirtschaftslage viele zum vermeintlich günstigsten Anbieter gehen.

Unsere Lösung
Wir haben die einzelnen Ausbaustufen auf einfache Art und Weise übersichtlich dargestellt. Sie finden in den jeweiligen Baubeschreibung eine exakte Aufstellung über die vertragsgegenständlichen Leistungen. Sie erhalten auf Wunsch eine ebenso exakte Leistungsbeschreibung für Ihre Eigenleistungen, sofern Sie diese vielleicht ausschreiben möchten.

Das Problem
Bei der Berechnung der Wohnflächen finden Sie In der Praxis eine bunte Mischung der Wohnflächenangaben vor. Beim Vergleich verschiedenster Anbieter haben wir eine Mixtur von Berechnungsgrundlagen und -angaben festgestellt. So ist von „Wohnflächen nach DIN“ die Rede, es wird eine einheitliche „Wohn-/Nutzfläche“ angegeben, es wird eine „Wohnflächenberechnung nach DIN 276“ (DIN 276 behandelt „Kosten im Hochbau“, keine Flächenberechnungen) genannt oder schlicht nur die „Netto-Grundfläche“ nach DIN 277 angezeigt. Häufig wird nicht einmal die Berechnungsgrundlage angegeben.
Darüber hinaus kursiert nach wie vor die DIN 283 „Wohnflächenberechnungen“, die bereits vor 20 Jahren vom Deutschen Institut für Normung (DIN) zurückgezogen wurde. Mangels Alternativen findet sie sogar Berücksichtigung in der Rechtsprechung, so in einem Urteil des OLG Hamm von 1996, das heute noch zitiert wird.

Unsere Lösung
Wir ermöglichen Ihnen den direkten Vergleich der Wohnflächenangaben, indem wir Ihnen zum einen die Netto-Wohnfläche nach DIN 277 und zusätzlich nach der II. Berechnungsordnung ausweisen.
TIPP:
Vergleichen Sie die Preise möglichst nach den Vorgaben der Wohnflächenverordnung oder ehemals II. Berechnungsverordnung. Würden Sie Ihr Haus vermieten wollen, wäre der Mietpreis auch nach dieser Verordnung zu errechnen.

 

Das Problem
Im Falle einer Baupleite kann die Fertigstellung eines Hauses nur mit Mehrkosten und zum Teil erheblichen Zeitverzögerungen erfolgen.
Die Höhe der Mehrkosten hängt von den bereits geleisteten Zahlungen und dem Bautenstand ab, d.h. je mehr gezahlt und je weniger bisher errichtet wurde, um so größer ist der Verlust.

Unsere Lösung
Sie zahlen grundsätzlich nur für eine erbrachte Leistung, in übersichtlichen und abgeschlossenen Bauabschnitten und befinden sich nicht in der meist üblichen Vorleistung. Weitere Sicherheiten bilden  die Vertragserfüllungsbürgschaft oder eine Fertigstellungsversicherung.

 

Das Problem
Auch bei einem bereits fertig gestellten Haus drohen Verluste! Die Vereinbarung einer Gewährleistung von 5 Jahren ist grundsätzlich positiv. Diese Zusicherung wird beim Konkurs Ihres Vertragspartners zur Makulatur.  Finanzielle Verluste und weitere Unannehmlichkeiten ergeben sich daraus, dass keine Mängelbeseitigung  mehr durchgeführt wird.

Unsere Lösung
Mit Übergabe der vertraglich vereinbarten Bauleistungen erhalten Sie eine Gewährleistungsbürgschaft.

Fazit
Da wir keine klassischen Hausverkäufer sind, verkaufen wir keine Produkte die irgend jemand entwickelt hat. Unsere Hausangebote, Leistungsbeschreibungen und Vertragsvorlagen wurden in den letzten Jahren immer wieder auf den Prüfstand gestellt. Sei es durch Tipps und Hinweise von  Bauherren, durch Rechtsanwälte, durch Kooperationspartner oder eigene Recherchen: Es gab immer wieder Verbesserungen und Weiterentwicklungen für mehr Transparenz und mehr Bauherrensicherheit.

Nicht zuletzt verdanken wir unseren Erfolg auch den Kooperationspartnern.  Die für uns tätigen Architekten, Ingenieure, Statiker und Bauhandwerker haben uns in den vergangenen Jahren ihr Leistungsvermögen, ihre Kreativität sowie ihre Zuverlässigkeit, auch in Kompliziertesten Bausituationen bewiesen. Sie sind somit ein unverzichtbares Standbein des Unternehmens und Garanten für hervorragende Bauqualität zum Vorteil unserer Bauherrn

Bau ohne Risiko durch:


 

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