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Die in den Bauverträgen ohnehin eingebaute
Gewährleistungsklausel wird nutzlos, wenn der
Bauunternehmer in Konkurs geht. Dieses Risiko sichert die
Gewährleistungsbürgschaft einer Bank oder Versicherung ab.
Durch eine Gewährleistungsbürgschaft wird sichergestellt,
dass ein Bürge für die Kosten der Beseitigung von innerhalb
der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln einsteht, auch
wenn die ausführende Baufirma mittlerweile insolvent
geworden ist.
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