Fertigstellungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft

Fertigstellungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft

 

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder auch oft Fertigstellungsbürgschaft bezeichnet soll Sie  in erster Linie vor den Folgen einer Insolvenz des Bauunternehmers schützen. Sie können darauf zurückgreifen, wenn die Arbeiten nicht fertig gestellt werden können.
Im Rahmen des Bauvertrages haftet bei einer  Vertragserfüllungsbürgschaft der Bürge (In der Regel eine Bank oder Versicherung) für die notwendige Sicherheit.

Allein die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt unserer Meinung nach noch keine zuverlässige Sicherung dar. Da die  Bauarbeiten nun von einem anderen Bauunternehmen fertig gestellt werden müssten, werden die Konditionen der Restarbeiten nicht mit denen vergleichbar sein, die Sie mit dem insolventen Bauunternehmer ausgehandelt haben.

Aus diesem Grunde beinhalten unsere Bauverträge grundsätzlich nachschüssige Zahlung, entsprechend Baufortschritt.
 

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