|
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder auch oft
Fertigstellungsbürgschaft bezeichnet soll Sie in
erster Linie vor den Folgen einer Insolvenz des
Bauunternehmers schützen. Sie können darauf zurückgreifen,
wenn die Arbeiten nicht fertig gestellt werden können.
Im Rahmen des Bauvertrages haftet bei einer
Vertragserfüllungsbürgschaft der Bürge (In der Regel eine
Bank oder Versicherung) für die notwendige Sicherheit.
Allein die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt unserer
Meinung nach noch keine zuverlässige Sicherung dar. Da die
Bauarbeiten nun von einem anderen Bauunternehmen fertig
gestellt werden müssten, werden die Konditionen der
Restarbeiten nicht mit denen vergleichbar sein, die Sie mit
dem insolventen Bauunternehmer ausgehandelt haben.
Aus diesem Grunde beinhalten unsere Bauverträge
grundsätzlich nachschüssige Zahlung, entsprechend
Baufortschritt.
|